Im Jahr 2017 verabschiedete die türkische Regierung ein Gesetz, das ausländische Investoren von der Mehrwertsteuer befreit, wenn der Investor Immobilien besitzt.
Allerdings gibt es für Ausländer eine Hürde, die „Oktobersteuer“ genannt wird, um Immobilien zu besitzen. Bei einer Fläche von mehr als 150 Quadratmetern werden voraussichtlich Steuern auf den Wert der Immobilie und bis zu 18 % des Netto-Quadratmeterwerts der Immobilie erhoben, wenn die Immobilie für Wohn- und Gewerbezwecke lizenziert ist.
Da es sich bei den vom Steuerbefreiungsgesetz erfassten Immobilien um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt, darunter Gebäude, Wohnkomplexe, lizenzierte Gewerbeeinheiten, Grundstücke und Bauernhöfe, findet das Gesetz keine Anwendung. Dez.
Das Gesetz Nr. 6824 regelt alle rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Immobilieninvestitionssektor in der Türkei.
Der Bau muss neu sein und Steuerbefreiungen sollten im Allgemeinen keine Steuerbefreiungen für Immobilien umfassen, die bereits bewohnt waren. Sie sollten jedoch eine Befreiung erhalten, wenn die Immobilie weiterverkauft wird und alle Vorbesitzer Türken sein müssen.
Um die Grundpfeiler der türkischen Wirtschaft zu stärken, ist anstelle der türkischen die Zahlung türkischer Währung für den Wert von Vermögenswerten erforderlich.
Bei Anwendung des Steuerbefreiungsgesetzes hat der Eigentümer nicht das Recht, die Immobilie ein Jahr vor dem Kauf zu ändern und weiterzuverkaufen, und bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz muss der Investor Mehrwertsteuer zahlen.
Steuerbefreiungsvorteile werden Ausländern gewährt, die keinen ständigen Wohnsitz in der Türkei haben und ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, oder türkischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland oder Institutionen, die keinen legalen Wohnsitz in der Türkei haben.
Ausländer mit Wohnsitz in der Türkei oder Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in der Türkei oder Unternehmen mit finanzieller Unterstützung können „nicht von der Steuerbefreiung für Ausländer profitieren“.
Darüber hinaus handelt es sich bei Immobilien, die unter das Steuerbefreiungsgesetz fallen, um Wohn- oder Gewerbeimmobilien (Wohnungen und Komplexe, lizenzierte Gewerbeeinheiten), Grundstücke und Bauernhöfe fallen jedoch nicht unter dieses Gesetz. Dez.
Damit Ausländer beim Besitz von Immobilien in der Türkei von der Steuerbefreiung profitieren können, sind eine Reihe offizieller und unterstützender Dokumente erforderlich. Die wichtigsten sind:
Eine übersetzte und beglaubigte Kopie des Reisepasses des Anlegers.
Ein offizielles Schreiben der türkischen Einwanderungsbehörde, aus dem hervorgeht, dass der Empfänger nicht in der Türkei wohnt.
Die juristische Adresse des Investors im Wohnsitzland.
Transaktionen im Zusammenhang mit den Pässen von Anlegern durch die türkische Polizei.